Mitglied im Verein Regionalpark Rosengarten e.V. werden

Insgesamt sind wir über 30 Mitglieder aus den verschiedensten Bereichen.

Mitglied des Vereins können folgende Personen, Betriebe bzw. Einrichtungen werden:

  • Natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Juristische Personen
  • Sonstige Vereinigungen

Willkommen sind alle, die bei der Gestaltung des Regionalparks mitwirken wollen – private Personen, Familien, touristische Akteure wie Gästeführer, Unterkünfte, Campingplätze, Gastronomen, Museen, Fahrradverleihe und alle anderen Einrichtungen wie Stiftungen, Banken, Verkehrsunternehmen/ -zentren, Gewerbebetriebe.

Mitglieder des Vereins haben folgende Vorteile:

  • Bei der Umsetzung von Projekten werden Mitglieder bevorzugt
  • direkter Draht zum Regionalpark und somit Informationsvorteile
  • Repräsentationen auf Messen und weiteren Veranstaltungen
  • Einbindung in das Corporate Design, gemeinsame Vermarktung
  • Darstellung auf der Website mit Text und Bild

Besondere Rechte und Pflichten haben folgende Mitglieder:

  • die Gemeinden Rosengarten und Neu Wulmstorf,
  • die Stadt Buchholz in der Nordheide,
  • die Samtgemeinde Hollenstedt,
  • der Landkreis Harburg und
  • die Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirk Harburg.

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns unter Tel. 04181-9424590.

Die Beitragsordnung und den Aufnahmeantrag finden Sie hier:

Beitragsordnung Regionalpark Rosengarten e.V.

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Aufnahmeantrag Regionalpark Rosengarten e.V.

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